Unser Honorar rechnen wir über den Aktivierungs- und Vermittungsgutschein ab. Wer diesen erhalten kann?
Jeder Mensch, der in Deutschland lebt und von Arbeitslosigkeit bedroht ist. (auch ehem. Soldaten, Berufsrückkehrer nach der Elternzeit etc..) Die Entscheidung über die Ausstellung trifft der/ die Sachbearbeiterin der Arbeitsagentur / des Jobcenters nach eigenem Ermessen.
Menschen die Arbeitslosengeld (ALG 1) erhalten, haben nach spätestens 6 Wochen einen Rechtsanspruch auf diesen Gutschein!
Es folgt ein Muster eines solchen Gutscheins: